Arbeiten an der frischen Luft gilt als gesund – doch genau dort kann ein erhöhtes Risiko lauern: Die Parkinson-Erkrankung kann unter bestimmten Umständen als Berufskrankheit anerkannt werden. Darauf weist die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Mainfranken hin.
Besonders betroffen seien Beschäftigte, die über Jahre hinweg regelmäßig mit Pflanzenschutzmitteln gearbeitet haben. Dazu zählen Fungizide, Insektizide und Herbizide. „Wer in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder im Forst tätig war, kann ein erhöhtes Risiko haben“, erklärt IG-BAU-Vertreter Michael Groha.
Anerkennung als Berufskrankheit möglich
Das Parkinson-Syndrom durch Pestizide ist mittlerweile offiziell als Berufskrankheit anerkannt. Voraussetzung dafür ist jedoch ein klarer Nachweis: Betroffene müssen belegen, dass sie im Laufe ihres Berufslebens an mindestens 100 Tagen Kontakt mit entsprechenden chemischen Mitteln hatten.
Wird diese Voraussetzung erfüllt, können Erkrankte Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung erhalten. Die Leistungen reichen von medizinischer Versorgung bis hin zu finanziellen Hilfen über die Berufsgenossenschaften.
Risiko auch außerhalb der Landwirtschaft
Die Gefahren beschränken sich laut IG BAU nicht nur auf klassische „grüne Berufe“. Auch in anderen Branchen können Beschäftigte mit Pestiziden in Berührung kommen – oft ohne es zu wissen.
So können etwa Floristen, Beschäftigte in Gewächshäusern oder sogar Bauarbeiter betroffen sein. Bei Sanierungsarbeiten kommen häufig Baustoffe mit Anti-Schimmelmitteln zum Einsatz, die ebenfalls Pestizide enthalten können.
Appell an Ärzte und Krankenkassen
Die IG BAU richtet daher einen klaren Appell an die niedergelassenen Ärzte in Schweinfurt: Parkinson-Patienten sollten gezielt zu ihrer beruflichen Vergangenheit befragt werden. Ziel ist es, mögliche Zusammenhänge frühzeitig zu erkennen und Betroffenen den Zugang zu Leistungen zu erleichtern.
Auch die Krankenkassen sieht die Gewerkschaft in der Pflicht. Sie sollten aktiv auf Patienten zugehen und über die Möglichkeit einer Anerkennung als Berufskrankheit informieren.
Unterstützung für Betroffene
Für Betroffene gibt es konkrete Anlaufstellen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau(SVLFG) bietet eine spezielle Parkinson-Hotline an:
0561 / 785 – 10350
Weitere Informationen stellt die SVLFG online bereit:
https://www.svlfg.de/fa-parkinson-durch-pflanzenschutzmittel
Ziel: Mehr Anerkennungen
Die IG BAU kündigt an, sich künftig verstärkt dafür einzusetzen, dass mehr Fälle anerkannt werden. Dabei geht es insbesondere um Personen, die nicht direkt mit Pestiziden gearbeitet haben, aber dennoch über längere Zeit belastet waren – etwa durch Tätigkeiten in geschlossenen Räumen wie Gewächshäusern.
Fazit:
Die Erkenntnis ist klar: Auch vermeintlich „gesunde“ Arbeitsplätze können langfristige Risiken bergen. Umso wichtiger ist es, mögliche Zusammenhänge frühzeitig zu erkennen – und Betroffene umfassend zu unterstützen.
