Hintergrund war eine Beschwerde der Stadtratsmitglieder Dr. Schneider und Kröner, die verschiedene Entscheidungen und Abläufe während der Sitzung beanstandet hatten.
Nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht wurde das Vorgehen von Oberbürgermeister Ralf Hofmann als Sitzungsleiter bestätigt. Dies betrifft insbesondere die Ermittlung von Abstimmungsergebnissen. Auch bei der Abstimmung über die Höhe der Dienstaufwandentschädigung habe der Oberbürgermeister korrekt gehandelt.
Nach Auffassung der Regierung von Unterfranken hatte die Mehrheit des Stadtrats dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt. Deshalb musste ein weiterer Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr zur Abstimmung gestellt werden.
Ebenso konnte die Rechtsaufsicht die Kritik an der Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nicht nachvollziehen. Die von der Verwaltung vorgeschlagene und vom Stadtrat mehrheitlich beschlossene Besetzung wurde ausdrücklich bestätigt.
Auch das Wahlverfahren zur Besetzung des Amtes der 3. Bürgermeisterin entsprach nach Einschätzung der Kommunalaufsicht den rechtlichen Vorgaben.
Mit ihrer Stellungnahme kommt die Regierung von Unterfranken zu dem Ergebnis, dass die erhobenen Vorwürfe nicht begründet sind. Das Verwaltungshandeln der Stadt Schweinfurt sowie die Durchführung der konstituierenden Stadtratssitzung wurden damit insgesamt als rechtmäßig bestätigt.
