Symbolbild Geburtshilfe in Bayern: Hebamme legt beruhigend die Hand auf den Bauch einer schwangeren Frau, im Hintergrund die bayerische Flagge

FREIE WÄHLER kritisieren Bund: Schiedsspruch verschärft Krise in der Geburtshilfe

München -

Hebammen sind für Familien rund um die Geburt unverzichtbar – doch ein Schiedsspruch vom April 2025 verschärft die ohnehin angespannte Situation freiberuflicher Hebammen in Bayern weiter. Laut dem Bayerischen Hebammenverband drohen Einkommenseinbußen von bis zu 30 Prozent.

Susann Enders, Generalsekretärin der FREIEN WÄHLER Bayern und gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, übt deutliche Kritik: „Das ist ein Skandal! Der Bund sieht tatenlos zu, wie Beleghebammen in eine finanzielle Schieflage geraten, die viele zum Aufgeben zwingt.“

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Das bayerische Geburtshilfesystem unterscheidet sich deutlich von anderen Bundesländern: Freiberufliche Beleghebammen spielen hier traditionell eine zentrale Rolle. Diese Form der Betreuung ist ein bewährtes Erfolgsmodell, das nun in Gefahr gerät. „Beleghebammen leisten Unverzichtbares für Frauen und Familien in einer extrem sensiblen Lebensphase. Wenn sie im großen Stil aussteigen, droht eine Versorgungslücke, die der Bund zu verantworten hat“, so Enders weiter.

Mit einem Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag fordern die FREIEN WÄHLER seit Mai 2025 mehr finanzielle Wertschätzung und eine gerechtere Vergütung. Die Vergütungsverhandlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind ausschließlich Sache der Selbstverwaltung auf Bundesebene – die Länder haben dabei kein Mitspracherecht. „Bayern kann fördern und unterstützen, aber Berlin muss endlich liefern“, betont Enders.

Der Freistaat Bayern fördert Hebammen bereits seit Jahren:

  • Hebammenbonus: bis zu 1.000 Euro jährlich (seit 2018)

  • Niederlassungsprämie: 5.000 Euro für freiberufliche Hebammen (seit 2019)

  • Über 10 Millionen Euro an Fördermitteln sind bereits geflossen.

„Bayern steht an der Seite seiner Hebammen – doch der Bund muss endlich Verantwortung übernehmen. Der Schiedsspruch darf nicht das Ende des Beleghebammensystems markieren“, warnt Enders abschließend.

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