Richterhammer neben historischen Kunstgegenständen als Symbolbild für Entscheidungen zu NS-Raubgut.
Symbolbild: Ein Richterhammer und historische Kunstobjekte stehen für die neue Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubgut.

Remelé entscheidet künftig in Fällen von NS-Raubgut – Berufung durch Deutschen Städtetag

Schweinfurt -

Oberbürgermeister Sebastian Remelé ist vom Deutschen Städtetag als Schiedsrichter für die neu eingerichtete Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubgut benannt worden. Das Gremium wurde im Rahmen eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden geschaffen und ist organisatorisch an das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste angebunden. Seit dem 1. Dezember hat die Schiedsgerichtsbarkeit ihre Arbeit aufgenommen.

Das neue Schiedsgericht entscheidet künftig in strittigen Fällen über die Rückgabe von Kulturgütern, die aufgrund der Verfolgung während der NS-Herrschaft – insbesondere aus jüdischem Besitz – entzogen wurden. Insgesamt stehen 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für die Verfahren zur Verfügung.

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„Bisher gab es eine beratende Kommission, die sich mit der Herausgabe oder Rückabwicklung von NS-Raubgut befasst hat. Diese Kommission wurde aufgelöst und nun von einem Schiedsgericht abgelöst. Ich bin dem Deutschen Städtetag dankbar für die Ernennung zum Schiedsrichter und freue mich auf diese Aufgabe. Deutschland stellt sich mit diesem neuen Schiedsgericht seiner historischen Verantwortung“, erklärt Sebastian Remelé.

Remelé wird die Tätigkeit als Schiedsrichter nebenberuflich für die Dauer von fünf Jahren ausüben. Der Stadtrat hatte die Nebentätigkeit in seiner Sitzung am 25. November genehmigt.

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