Nach Angaben der Stadtverwaltung sei eine solche Aussage weder gefallen noch inhaltlich zutreffend. Mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung sei vielmehr die Grundlage geschaffen worden, um die Gespräche mit der Regierung von Unterfranken fortzusetzen.
„Nach Verabschiedung der Haushaltssatzung können wir nun in weitere Gespräche gehen und hoffen, dass wir bald möglichst ein Ergebnis verkünden können“, erläutert die Stadtverwaltung. Eine Genehmigung des Haushalts sei damit jedoch noch nicht verbunden.
12 Millionen Euro Gewerbesteuer-Rückzahlung verändert Haushaltsplanung
Hintergrund der aktuellen Situation ist eine unerwartete Entwicklung im Frühjahr. Die Stadt Schweinfurt erhielt im Mai die Nachricht, dass der bereits aufgestellte Haushalt nicht genehmigt werden könne. Grund dafür war die Rückforderung von Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rund 12 Millionen Euro durch das Finanzamt zugunsten eines Schweinfurter Unternehmens.
Dadurch mussten Oberbürgermeister Ralf Hofmann und die Finanzverwaltung die Haushaltsplanung erneut umfassend überarbeiten. In enger Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken entstand anschließend eine angepasste Haushaltssatzung, die dem Stadtrat am 9. Juni zur Abstimmung vorgelegt wurde.
Der Stadtrat verabschiedete die Haushaltssatzung mit 33 Ja-Stimmen bei insgesamt 41 abgegebenen Stimmen.
Ungewöhnliche Nachtragshaushalts-Konstellation
Nach Angaben der Stadt handelt es sich um eine besondere Situation. Obwohl der ursprüngliche Haushalt noch nicht genehmigt ist, ermöglichte die Regierung von Unterfranken der Stadt, eine Art Nachtragshaushalt durch den Stadtrat beschließen zu lassen.
Die nun verabschiedete Haushaltssatzung soll sämtliche Voraussetzungen erfüllen, damit eine spätere Genehmigung durch die Regierung grundsätzlich möglich wird. Die endgültige Entscheidung steht jedoch weiterhin aus.
„So gehen wir nach dem Beschluss der Haushaltssatzung durch den Stadtrat erneut in das Gespräch mit der Regierung, die erst danach über eine Genehmigung des Haushalts entscheidet. Da es sich hier um intensive Gespräche in einer überaus schwierigen Situation handelt, ist es uns wichtig, dass nicht der Eindruck entsteht, dass die Regierung hier bereits ein ‚Daumen hoch‘ gegeben hat“, erklären Oberbürgermeister Ralf Hofmann und Finanzreferentin Dr. Anna Barbara Keck.
Stadt prüft rechtliche Schritte wegen Nennung eines Unternehmens
Kritisch bewertet die Stadtverwaltung zudem einen Vorfall während der öffentlichen Stadtratssitzung. Dort sei nach Angaben der Stadt durch ein Stadtratsmitglied das Unternehmen genannt worden, das die Gewerbesteuer-Rückzahlung erhält.
Nach Auffassung der Stadt wurde damit ein steuerrechtlich geschützter Sachverhalt öffentlich gemacht. Die Verwaltung prüft derzeit mögliche rechtliche Schritte.
„Damit wurde die Nichtöffentlichkeit des schützenswerten Steuergeheimnisses gebrochen. Rechtlich mögliche Schritte werden aktuell durch die Stadtverwaltung geprüft“, so Oberbürgermeister Hofmann.
