Im Mittelpunkt der Kontrollen standen die ordnungsgemäße Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns, die korrekte Anmeldung von Beschäftigten zur Sozialversicherung sowie mögliche Verstöße gegen sozialrechtliche Bestimmungen.

Insgesamt befragten die Einsatzkräfte 120 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an ihren Arbeitsplätzen. Zusätzlich wurden bei 16 Unternehmen bereits Prüfungen von Geschäftsunterlagen eingeleitet.
Schon während der Kontrollen stellten die Beamten erste Verstöße fest. In zwei Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei geht es um einen Verstoß gegen die gesetzliche Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung sowie um eine Verletzung der vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz.
Darüber hinaus ergaben sich in insgesamt 54 Fällen Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten. Besonders häufig steht der Verdacht im Raum, dass Beschäftigte nicht oder nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet wurden. In 19 Fällen wird deshalb wegen möglicher Verstöße gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt.
Weitere 13 Sachverhalte betreffen den Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht ordnungsgemäß gezahlt wurde. In drei Fällen prüfen die Ermittler zudem, ob Sozialleistungen unrechtmäßig bezogen wurden, obwohl gleichzeitig Einkommen erzielt wurde.
Zusätzlich ergaben sich in 19 weiteren Fällen Hinweise auf andere Pflichtverletzungen, darunter mögliche Meldeverstöße oder das Nichtmitführen erforderlicher Ausweisdokumente.
Die eigentliche Ermittlungsarbeit beginnt jedoch erst jetzt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird die erhobenen Daten in den kommenden Wochen mit den Lohn- und Finanzunterlagen der betroffenen Unternehmen abgleichen. Erst danach kann abschließend festgestellt werden, ob tatsächlich Verstöße vorliegen und welche Konsequenzen daraus folgen.