Grundschulkinder sitzen in einem Klassenraum und arbeiten gemeinsam an Schulaufgaben im Rahmen der Ganztagsbetreuung
Mit dem neuen Ganztagsförderungsgesetz plant der Landkreis Schweinfurt den Ausbau der Betreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027. Symbolfoto: KI-generiert

Landkreis Schweinfurt plant Ganztagsbetreuung für Grundschüler

Lkr. Schweinfurt -

Mit dem Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) zum 1. August 2026 beginnt auch im Landkreis Schweinfurt eine neue Phase der Betreuungsplanung für Grundschulkinder. Um den künftigen Bedarf möglichst genau einschätzen zu können, bittet das Landratsamt aktuell Eltern um eine digitale Rückmeldung.

Betroffen sind Familien, deren Kinder im September 2026 eingeschult werden. Sie sollen ihren voraussichtlichen Bedarf an Ganztagsbetreuung für das Schuljahr 2026/2027 sowie für die Sommerferien 2027 melden. Entsprechende Informationsschreiben wurden bereits an die Eltern verschickt.

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Mit dem neuen Gesetz erhalten Kinder der ersten Jahrgangsstufe erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung – sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien. Ausgenommen sind maximal 20 Werktage pro Kalenderjahr. In den kommenden Jahren wird dieser Anspruch schrittweise auf die weiteren Grundschulklassen ausgeweitet.

Der Landkreis Schweinfurt sieht in der aktuellen Bedarfsermittlung einen wichtigen Baustein für die langfristige Planung. Ziel sei es, ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot zu schaffen, das Familien unterstützt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.

Die Rückmeldung der Eltern soll bis spätestens 22. Mai 2026 erfolgen. Die Bedarfsmeldung wird über eine zentrale Online-Plattform abgewickelt. Die Zugangsdaten wurden den Familien über die Kindertageseinrichtungen sowie die jeweiligen Gemeindeverwaltungen zur Verfügung gestellt.

Das Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass die aktuelle Abfrage zunächst unverbindlich ist und ausschließlich der organisatorischen Planung dient. Eine verbindliche Anmeldung für einen Betreuungsplatz muss zu einem späteren Zeitpunkt direkt bei den örtlichen Trägern oder über die jeweilige Gemeinde erfolgen. Darüber sollen die Eltern nochmals gesondert informiert werden.

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